Sekretariat

Geschäftszeiten des Sekretariats
Doris Kestler und Silvia Gremmelmaier leiten seit dem Schuljahr 08/09 gemeinsam die Geschicke unseres Sekretariats.
Die Geschäftszeiten sind Mo. - Do. von 7.10 Uhr bis 15.00, Fr. von 7.10 bis 13.30.
Das Sekretariat erreichen Sie unter der Telefonnummer 089/3700111-0 oder der Faxnummer 089/3700111-120. Sollten wir einmal nicht für Sie erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, auf Wunsch rufen wir Sie baldmöglichst zurück.
Wichtige Infos und Downloads
Erkrankungen:
Am Tag einer Erkrankung muss ein Schüler bis spätestens 7:50 Uhr telefonisch oder per Fax krankgemeldet werden, eine E-Mail ist dafür nicht möglich. In jedem Fall (auch bei nur einem Fehltag) erhält der Klassleiter sofort bei Rückkehr des Schülers eine schriftliche Entschuldigung. Bei längerer Erkrankung muss spätestens am 3. Tag bei der Schule die schriftliche Entschuldigung eingehen. Dauert eine Erkrankung länger als eine Woche, bitten wir um eine ärztliche Bescheinigung.
Wichtig:
Bei Erkrankung am letzten Schultag vor Ferien und am ersten Schultag nach Ferien benötigen wir von allen Schülern eine ärztliche Bescheinigung.
Erkrankung während des Unterrichts:
Sobald ein Schüler während des Unterrichts erkrankt und nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann, werden Sie umgehend telefonisch verständigt und gebeten, Ihr Kind abzuholen oder abholen zu lassen. Wir dürfen Ihr Kind nicht allein nach Hause gehen lassen.
Beurlaubungen:
Eine Beurlaubung vom Unterricht müssen wir nach § 39 RSO auf dringende Ausnahmefälle beschränken.
Wegen Privatreisen kann grundsätzlich keine Beurlaubung gewährt werden.
Für alle notwendigen, vorher bekannten Termine (Arztbesuche, Einstellungstests, Firmung etc.), auch wenn es sich nur um einzelne Stunden oder den Nachmittagsunterricht handelt, muss rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) ein Beurlaubungsantrag gestellt werden, den zunächst die Klassleitung erhält und dann die Schulleitung genehmigen muss.
Bitte beachten Sie:
Kein Arzt oder Pfarrer kann ein Kind befreien, Ihre Unterschrift auf dem Befreiungsantrag ist unerlässlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir es uns vorbehalten, bei verspätet eingehenden Anträgen die Befreiung nicht zu gewähren.
Sollte eine Befreiung unumgänglich sein, beachten Sie bitte folgendes Verfahren:
Sie füllen einen Befreiungsantrag (Formblatt, erhältlich im Sekretariat oder hier als Download [6 KB]
) aus, den Ihr Kind zunächst dem Klassleiter vorlegt. Danach gibt Ihr Kind den Antrag bei der Schulleitung ab, die über die Genehmigung entscheidet.
Vorzeitiger Schulschluss:
Schülerinnen und Schüler, die nicht um 12.15 Uhr nach Hause fahren können, dürfen sich
selbstverständlich Mehrzweckraum aufhalten und Hausaufgaben o.Ä. machen.
Dieser Aufenthalt ist freiwillig, d.h. bei Unterrichtsende um 12.15 Uhr überprüfen wir nicht,
wer die Schule verlässt. Schüler, die sich im Mehrzweckraum aufhalten, werden selbstverständlich
beaufsichtig. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie Sie das Unterrichtsende um 12.15
Uhr handhaben wollen.
© 2011 Imma-Mack-Realschule Eching