Sekretariat

Geschäftszeiten des Sekretariats

Frau Stärk und Frau Gremmelmaier (bis 31.07.2026) bzw. Frau Algasinger (ab 01.09.2026) sind die beiden Sekretärinnen der Imma-Mack-Realschule.

Die Geschäftszeiten sind

Mo. – Do. von 7.00 Uhr bis 15.00,
Fr. von 7.00 bis 13.30.

 

Das Sekretariat erreichen Sie unter der Telefonnummer 089 3700111-0 oder der Faxnummer 089 3700111-120. Sollten wir einmal nicht für Sie erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, auf Wunsch rufen wir Sie baldmöglichst zurück.

 

1. Krankheit

Am ersten Tag einer Erkrankung muss die Schülerin/der Schüler bis spätestens 07.50 Uhr über den Schulmanager, falls dies nicht möglich ist telefonisch, krankgemeldet werden. Eine E-Mail kann aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden. Bitte denken Sie daran, dass wir auch an jedem weiteren Krankheitstag informiert werden müssen, falls Sie dies nicht bereits am ersten Krankheitstag gemeldet haben. In jedem Fall ist der Klassenleitung sofort bei Rückkehr in den Unterricht eine schriftliche Entschuldigung, mit Ihrer Unterschrift, vorzulegen. Bei längerer Erkrankung muss die Schule spätestens am 3. Tag der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung erhalten. Formulare hierzu finden Sie im Schulmanager oder auf unserer Homepage. Dauert eine Erkrankung länger als eine Woche, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Wichtig: Bei Erkrankung am letzten Schultag vor allen Ferien und am ersten Schultag nach allen Ferien benötigen wir in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung (Attestpflicht!).

 

2. Unterrichtsbefreiung

Eine Befreiung vom Unterricht müssen wir gemäß § 20 Bayerische Schulordnung (BaySchO) auf dringende Ausnahmefälle beschränken.

Wegen Privatreisen kann grundsätzlich keine Befreiung gewährt werden.

Für alle notwendigen, vorher bekannten Termine (Arztbesuche, Einstellungstests, Firmung etc.), auch wenn es sich nur um einzelne Stunden oder den Nachmittagsunterricht handelt, muss rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) ein Beurlaubungsantrag gestellt werden, den zunächst die Klassenleitung erhält und dann die Schulleitung genehmigen muss.

Bitte beachten Sie:

Kein Arzt oder Pfarrer kann ein Kind befreien, die Antragstellung erfolgt immer durch die Erziehungsberechtigten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir es uns vorbehalten, bei verspätet eingehenden Anträgen die Befreiung nicht zu gewähren.

Eine ausnahmsweise Befreiung von der Schulbesuchspflicht im Schulmanager im Bereich Krankmeldung ist nicht möglich!

 

3. Erkrankung während des Unterrichts

Sobald eine Schülerin bzw. ein Schüler während des Unterrichts erkrankt und nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann, werden Sie umgehend telefonisch verständigt und gebeten, Ihr Kind abzuholen oder abholen zu lassen. Wir dürfen ein Kind nicht allein nach Hause gehen lassen.

 

4. Vorzeitiger Schulschluss:

Schülerinnen und Schüler, die nicht um 12.15 Uhr nach Hause fahren können, dürfen sich selbstverständlich Mehrzweckraum aufhalten und Hausaufgaben o.Ä. machen. Dieser Aufenthalt ist freiwillig, d.h. bei Unterrichtsende um 12.15 Uhr überprüfen wir nicht, wer die Schule verlässt. Schüler, die sich im Mehrzweckraum aufhalten, werden selbstverständlich beaufsichtig. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie Sie das Unterrichtsende um 12.15 Uhr handhaben wollen.