Im Schuljahr 2025/2026 arbeitet die Realschule Eching mit den Jahrgangsstufen 7 und 8 in der „Digitale Schule der Zukunft (dSdZ)“.
Allgemeines
Zielsetzung
Die Digitalisierung schreitet immer weiter fort und ist zu einem festen Bestandteil des individuellen und gesellschaftlichen Lebens geworden. Wir wollen, dass unsere Schüler selbstverständlich mit digitalen Medien unabhängig von Zeit und Raum lernen können, so dass sie die für das erfolgreiche Leben und Arbeiten notwendigen Kompetenzen erwerben. Digitale Medien halten dabei schon seit längerem Einzug in unserer Schule und bieten ein großes Potential zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Um dieses Ziel zu erreichen, sorgen wir für die technische Infrastruktur und für die regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler.
Förderung
„Im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ unterstützt der Freistaat Bayern die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler finanziell bei der Eigenbeschaffung mobiler Endgeräte als nicht lehrmittelfreie Lernmittel mit einer Zuwendung.“
- Für das Schuljahr 2025/2026 beträgt die einmalige Fördersumme eines mobilen Endgeräts pro Schülerin oder Schüler 350 EUR. Liegen die Anschaffungskosten unter 350 EUR, ist die Förderung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt.
- Es darf nicht bereits eine Förderung erfolgt sein (möglich z. B. bei Schulwechsel).
- Das Gerät muss den von der Schule festgelegten Kriterien entsprechen.
- Die Geräte sind grundsätzlich bis zum Ende des dritten Schuljahres nach dem Schuljahr, für welches das Gerät beschafft wurde, bzw. bis zum Ende des Schulbesuchs dem Zuwendungszweck entsprechend zu verwenden.
mdm (Mobile Device Management) – JAMF School
Ein mdm (Mobile Device Management) ist ein System zur Verwaltung von mobilen Geräten. Die Schule nutzt hierfür JAMF School. Über das mdm kann das Gerät aus der Ferne gewartet und betreut werden. Die Schule kauft beispielsweise Apps im App-Store und verteilt diese Apps auf die Geräte. Zudem lassen sich über das mdm Einschränkungen definieren, die für den Unterricht notwendig sind. Ebenfalls über das mdm wird die Apple-Classroom-App, eine pädagogische Oberfläche, die für den Unterricht unerlässlich ist, eingerichtet. Zusätzlich steuert das mdm einen sogenannten Contentfilter, der verhindert, dass jugendgefährdende Inhalte aufgerufen werden. Ein pädagogischer Einsatz eines mobilen Gerätes ist nur mit der Einbindung in unser mdm möglich.
Regeln für die Verwendung des iPads
Der Beschaffungsprozess
Welche Hardware ist förderfähig?
Damit Sie die staatliche Förderung erhalten können, muss das Gerät folgende Kriterien erfüllen:
- Kriterium 1: Apple iPad der folgenden Produktreihe: iPad ab Gen 10 (Jahr 2022), iPad Air ab Gen 5 (Jahr 2022), iPad Pro 12“ ab Gen 6 (Jahr 2022), iPad Pro 11“ ab Gen 4 (Jahr 2022) oder iPad Pro 13“ M4 (Jahr 2024)
- Kriterium 2: interner Speicher mindestens 64 GB
- Kriterium 3: Bildschirmdiagonale mindestens 10“ (10 Zoll)
- Kriterium 4: Eingabestift wird im Zuge der Bestellung mitbeschafft
- Kriterium 5: Einbindung in das mdm der Schule (JAMF)
Sind alle diese Kriterien erfüllt, ist das Gerät förderfähig. Zusätzlich empfehlen wir:
- Nicht das teuerste Gerät zu kaufen. Für den Unterricht reicht ein Gerät, das die oben genannten Kriterien erfüllt, vollkommen aus.
- Darauf zu achten, dass bei den neuesten Geräten standardmäßig kein Netzteil mehr im Lieferumgang enthalten ist.
- Eine Hülle für das Gerät mit Stifthalterung anzuschaffen.
- Eine Bluetooth-Tastatur anzuschaffen, falls zuhause kein anderes Gerät mit einer Tastatur vorhanden ist.
- Kabelgebundene oder Bluetooth-Kopfhörer anzuschaffen und im Unterricht dabei zu haben.
- Zu überlegen, ob Sie eine Geräteversicherung abschließen möchten.
- Zu überlegen, ob Sie eine „paperlike“-Folie anschaffen möchten, mit der sich das Schreiben ähnlich wie das Schreiben auf Papier anfühlt.
Auch gebrauchte Geräte, die diese Kriterien erfüllen, und für die Sie eine ordentliche Rechnung erhalten, sind förderfähig. Beachten Sie dabei bitte den Punkt „Wo kann ich die Hardware beschaffen?“.
Wer beschafft die Hardware?
Die Hardware wird grundsätzlich durch die Eltern beschafft.
Wo kann ich die Hardware beschaffen?
Grundsätzlich kann die Hardware bei jedem Händler beschafft werden. Für die Förderfähigkeit gibt es jedoch Voraussetzungen (siehe „Welche Hardware ist förderfähig?“). Eine Bedingung ist die Einbindung in das mdm (mobile device management) der Schule. Mit folgenden Anbietern haben wir Kooperationen geschlossen, damit das Gerät automatisch in das mdm der Schule eingebunden wird.
- Im Onlineshop der Firma Agelero in Erding: https://www.digitale-schule.shop/registration.html
Falls für eine ganze Klasse iPads beschafft werden, erhalten Sie einen Registrierungscode (bzw. Registrationscode) für die Klasse per Nachricht im Schulmanager. Alle Geräte, die Sie hier kaufen können, entsprechen den oben genannten Kriterien.
Falls Sie z. B. neu in eine Jahrgangsstufe wechseln, die bereits mit iPads arbeitet und sie von der Schule die Information erhalten haben, dass eine Förderung möglich ist, dann erhalten Sie von uns automatisch einen Registrationscode für den Shop bei Agelero. - Firma Alternate: https://www.alternate.de Hier benötigt die Schule eine Kopie der Rechnung an dsdz@realschule-eching.de um die Einbindung in das mdm einzuleiten.
Falls Sie das Gerät bei einem anderen Anbieter erwerben, können zusätzliche Kosten für Sie entstehen (ca. 40 EUR – Stand Nov 2024), um das Gerät in das mdm der Schule einbinden zu lassen. Sie müssen hierzu das Gerät an die Firma Agelero nach Erding schicken (bitte vorab Kontakt mit Agelero aufnehmen). Außerdem muss das Gerät für diesen Prozess vollständig zurückgesetzt werden, d. h. sämtliche Daten, die sich vielleicht schon auf dem Gerät befinden, müssen gelöscht werden. Da die Fördersumme erst dann ausgezahlt wird, wenn alle Bedingungen (auch die Einbindung in das mdm) erfüllt sind, verzögert sich durch einen Kauf bei einem anderen Anbieter die Auszahlung um mindestens 4 Wochen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Agelero: https://agelero.online-reseller.de/eltern.html
Antragstellung der staatlichen Förderung
Was ist zu tun, um die Fördersumme zu erhalten?
Wenn das Gerät beschafft ist, stellen Sie auf der Seite https://www.dsdz.bayern.de/ einen Antrag auf Förderung. Sie benötigen hierfür die Rechnung (Die Auftragsbestätigung reicht nicht aus). Im ersten Schritt wählen Sie die folgenden Daten.

Nachdem die Schule überprüft hat, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, bewilligt sie den Antrag. Nach Prüfung durch das Landesamt für Schule steht der Auszahlung der Fördersumme nichts mehr im Wege. Die Fördersumme kann auch zurückgefordert werden, wenn das Gerät nicht für den unterrichtlichen Zweck zur Verfügung steht oder das Gerät aus dem mdm entfernt wird.
Einrichtung des iPads
Ich habe das iPad erhalten, wie richte ich es ein?
Für die Einrichtung haben wir eine Anleitung erstellt: Ersteinrichtung eines iPads der dSdZ
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie oft kann die Förderung in Anspruch genommen werden?
Beim Start ab der Jgst. 7 ist eine einmalige Förderung an der Realschule vorgesehen.
Ich habe schon ein iPad. Kann mein Kind dieses im Unterricht verwenden?
Für ein bereits vor dem offiziellen Startschuss der Schule beschafftes iPad, gibt es leider keine Förderung. Wenn das Gerät die oben genannten Kriterien erfüllt, muss es manuell in das mdm der Schule eingebunden werden. Ab diesem Zeitpunkt wird das Gerät durch die Schule verwaltet und Sie haben nicht mehr die volle Kontrolle über Ihr privates Gerät. Wenn Sie sich schriftlich damit einverstanden erklären, können wir über eine Verwendung im Unterricht nachdenken. Wenden Sie sich dann bitte an: dsdz@realschule-eching.de
Kann ein Gerät, das nicht im mdm der Schule ist, im Unterricht verwendet werden?
Nein, das geht leider aus verschiedenen Gründen nicht.
Mein Kind besucht eine andere Jahrgangsstufe. Können wir trotzdem ein iPad im Unterricht verwenden?
Das Projekt dSdZ (Digitale Schule der Zukunft) bezieht sich ausschließlich auf die ganz oben auf dieser Seite genannte(n) Jahrgangsstufe(n). Es gibt keine Ausnahmen.
Mein Kind hat die Schule gewechselt und hat schon ein gefördertes iPad. Kann ich erneut eine Förderung bekommen?
Wenn Sie für das Gerät Ihres Kindes schon eine Förderung erhalten haben, dann gilt Folgendes: „Die Geräte sind grundsätzlich bis zum Ende des dritten Schuljahres nach dem Schuljahr, für welches das Gerät beschafft wurde, bzw. bis zum Ende des Schulbesuchs dem Zuwendungszweck entsprechend zu verwenden.“ Daraus folgt, dass erst dann eine erneute Förderung grundsätzlich möglich ist, aber auch hierfür gibt es Bedingungen. Wenden Sie sich im konkreten Fall an: dsdz@realschule-eching.de
Mein Kind hat die Schule gewechselt und hat schon ein gefördertes iPad. Was ist zu tun, damit mein Kind das Gerät im Unterricht verwenden darf.
Die abgebende Schule muss dann zunächst das iPad aus ihrer Verwaltung entfernen. Anschließend muss das Gerät in das mdm der Realschule Eching aufgenommen werden. Hierzu muss das Gerät komplett gelöscht werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Daten vorher gesichert wurden. Wenden Sie sich dann bitte an: dsdz@realschule-eching.de
Mein Kind kommt während des Schuljahres neu in eine Jahrgangsstufe mit 1:1 Ausstattung. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich bitte an: dsdz@realschule-eching.de
Mir reichen die Informationen auf dieser Seite nicht aus. Wo finde ich weitere Informationen?
Kann ich im Sekretariat anrufen, wenn ich noch Fragen habe?
Das Sekretariat kümmert sich um den laufenden Schulbetrieb und kann deshalb Ihre Fragen nicht beantworten. Wenden Sie sich bitte an: dsdz@realschule-eching.de
Falls ein Defekt an dem Gerät vorliegt, kann Ihnen nur die Firma weiterhelfen, bei der das Gerät bestellt wurde.










